Beim Tätowieren werden mittels Tätowiernadeln Farbpigmente in die 2. Hautschicht gebracht. Dabei handelt es sich um einen schmerzhaften Vorgang, bei dem die Haut verletzt wird. Nach § 223 Abs.1 StGB handelt es sich damit auch um Körperverletzung, für die wir Deine schriftliche Einwilligung gemäß § 228 StGB benötigen.
Bei einer Tätowierung handelt es sich um ein Handwerk. Daher kann es zwischen der Tätowiervorlage und dem Endergebnis immer zu kleinen Abweichungen hinsichtlich Farbe und Form kommen. Das Tattoo kann zudem auf der Haut anders wirken, als dies auf einer Papiervorlage erscheint. Solche kleinen Abweichungen stellen keinen Mangel der Tätowierung dar und sind von deiner Einwilligung umfasst. Außerdem unterliegt auch eine Tätowierung in gewissem Umfang der Alterung. So können insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung oder Solarienbesuche über die Jahre die Farben verblassen. Die Konturen werden über die Jahre ebenfalls unschärfer.
Tätowierungen sind permanent und können je nach verwendeter Tinte nicht effektiv entfernt werden.
Soweit es sich bei der Tätowierung um eine Übertätowierung handelt, kann im Vorfeld weder vorhergesagt werden, ob eine Überdeckung der alten Tätowierung überhaupt zu erzielen ist, noch mit welchem Zeit- und Arbeitsaufwand. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Wechselwirkungen mit der Farbe der zu überdeckenden Tätowierung kommt. Außerdem kann die alte Tätowierung teilweise durchscheinen, was sich im Laufe der Jahre durch verschiedene Umwelteinflüsse noch verstärken kann.
Wurde eine vormals vorhandene Tätowierung entfernt oder aufgehellt, besteht bei Überdeckung eine besondere Gefahr, dass die neu zu stechende Tätowierung von dem gewünschten Ergebnis abweicht. Die Haut kann in ihrer Farbaufnahme beeinträchtigt sein oder in besonderem Maße zur Narbenbildung neigen. Dasselbe gilt für das Tätowieren von Dehnungsstreifen oder Narben.
In ungewöhnlichen Fällen kann die Haut aufgrund ihrer Beschaffenheit die Pigmente der Tattoofarben nur unzureichend aufnehmen. Dies kann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen und ist im Vorfeld leider nicht immer absehbar. Mögliche Ursachen hierfür sind erhebliche UV-Exposition sowie Steroidmissbrauch.
Wir ermahnen Dich als Kunden hiermit ausdrücklich, auch wenn der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, still zu halten und ruckartige Bewegungen zu vermeiden! Solche ruckartigen Bewegungen sind für den Tätowierer unvorhersehbar. Er kann diese trotz leichter Fixierung der Hautpartie nicht gänzlich verhindern, sondern lediglich versuchen zu minimieren. Je nach Ausmaß solcher ruckartigen Bewegungen durch den Kunden kann es zu mehr oder weniger starken Unregelmäßigkeiten insb. in der Linienführung kommen.
Thema Begleitpersonen: Grundsätzlich kein Problem, jedoch ist man hier deutlich mehr in der Versuchung, sich zu unterhalten oder zu gestikulieren, was das Wackelproblem verstärkt. Ich empfehle daher, alleine zu kommen und den Schmerz in Ruhe zu genießen.
Es ist absolut unerlässlich, dass Du uns vollständig über Deine für die Tätowierung relevante Krankengeschichte und Deinen Gesundheitszustand informierst. Es ist absolut unerlässlich, dass Du uns vollständig über Deine für die Tätowierung relevante Krankengeschichte und Deinen Gesundheitszustand informierst. Dazu füllst du vor Ort unsere Einverständniserklärung aus, in der alle wichtigen Hinweise - inklusive unserer AGB und der Datenschutzverordnung - ausführlich und detailliert erklärt werden. Da dieses Dokument die rechtliche und gesundheitliche Basis für dein Tattoo bildet, empfehle ich dir dringend, es dir schon jetzt mit genug Zeit und Ruhe anzuschauen und die Angaben gewissenhaft zu bestätigen.
Bei möglichen Risiken bzw. Unklarheiten solltest Du zudem Deinen Arzt konsultieren.
Trotz größter Sorgfalt sowie erprobter Techniken und Arbeitsmaterialien kann es während oder nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen oder Komplikationen kommen.
Sollte einer der folgenden Punkte auf dich zutreffen, klicke bitte auf den Informationsbutton davor. Dort erhältst du wichtige Details dazu, was wir in diesem Fall vorab gemeinsam klären müssen.
Am Tag der Tätowierung darfst Du nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Wir weisen darauf hin, dass es aus hygienischen Gründen erforderlich ist, dass die Kleidungsstücke in dem zu tätowierenden Bereich entfernt werden.
Je besser du körperlich und mental drauf bist, desto weniger schmerzempfindlich bist du. Du solltest gut geschlafen und gegessen haben.
Um eine optimale Abheilung zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass Du die Pflegehinweise einhältst. Wir weisen darauf hin, dass unsere Tätowierer keinerlei Haftung bei Nichteinhaltung übernehmen können.
Mit Deiner Unterschrift auf unserer Terminvereinbarung willigst Du in folgende Punkte ein:
- Ich wurde über Nebenwirkungen und Risiken informiert und habe diese verstanden.
- Die Nachsorge wurde mir klar erklärt und ich habe eine Kopie erhalten.
- Meine Angaben zum Gesundheitszustand sind wahrheitsgemäß.
- Ich bestätige, dass die Vorlage meinen Wünschen entspricht.
- Ich willige hiermit in die Durchführung der Tätowierung nach § 228 StGB ein.
Dies ist eine Vorabinformation. An deinem Termin wirst du ein anderes Dokument vorgelegt bekommen, welches dann unterschrieben werden muss.
Es freut mich sehr, dass du dich so gewissenhaft mit der Aufklärung befasst. Das ist die beste Grundlage für einen entspannten Termin.
Persönliche Anmerkung: Wusstest du schon? Für ein kleines Studio ist die Sichtbarkeit im Internet von großer Bedeutung.
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